Verbindliche Teilnahmebedingungen Karnevalsumzug in Tönisvorst
Die Teilnahmebedingungen enthalten sowohl Mitwirkungsrechte als auch Pflichten für jeden Teilnehmer. Wir bitte Sie daher diese Unterlagen sorgfältig durchzulesen. Des weiteren weisen wir schon jetzt darauf hin, dass im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung dieser Bedingungen und im Fall unzutreffender Angaben gegenüber dem Tönisvorster Karnevals Komitee e.V. als Veranstalter, dieser von seiner Haftung für Schäden befreit ist.
Fahrzeuge
Die Vorschriften der StVO und er Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden auf die im Karnevalszug mitgeführten Kraftfahrzeuge, Anhänger, Handwagen, Begleittiere und auf deren Führer Anwendung.Die Fahrzeugauf- und anbauten müssen den verkehrstechnischen Sicherheitsanforderungen entsprechen und sind so zu installieren, dass von ihnen keine Gefährdung ausgeht. Bei Fahrzeugen muss ein ausreichendes Sichtfeld für den Fahrzeugführer gewährleistet sein. Das Aufspringen von Personen ist durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden.Alle teilnehmenden Wagen dürfen folgende Maße nicht überschreiten.- Gesamthöhe max. 4,20 Mtr.
- Gesamtbreite max. 2,70 Mtr.
- Gesamtlänge max. 6,50 Mtr.
Versicherung
Für das Fahrzeug ist eine Haftpflichtversicherung abzuschließen oder eine Nutzungsänderung zu beantragen, die den Einsatz im Karnevalsumzug abdeckt. Eine entsprechende Versicherungsbestätigung ist mitzuführen und in Kopie der Anmeldung zum Karnevalsumzug beizulegen.Zugbegleiter / Radwache
Die Zugbegleiter / Radwache werden durch die Zugteilnehmer gestellt und müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Für die Zugbegleiter ist vor und während der Teilnahme am Karnevalszug der Genuss von Alkohol strikt untersagt. Für die Anzahl der Zugbegleiter / Radwachen gilt folgende Regelung. Kraftfahrzeuge ohne Anhänger müssen mit 4 Personen abgesichert werden. 2 Personen am Anfang und 2 Personen am Ende. Kraftfahrzeuge mit Anhänger müssen mit 6 Personen abgesichert werden. 2 Personen am Anfang, 2 Personen im Bereich der Anhängevorrichtung und 2 Personen am Ende. Bei Nichteinhaltung des strikten Alkoholverbots für Zugbegleiter / Radwachen sowie bei unvorschriftsmäßiger Absicherung des Kraftfahrzeugs mit und ohne Anhänger wird der Teilnehmer vom Karnevalsumzug ausgeschlossen. Dies kann auch während des Umzuges geschehen.Musik
Beschallungsanlagen müssen bei der Anmeldung mitgeteilt werden. Bei der Musikauswahl muss darauf geachtet werden, dass es sich nur um Karnevalsmusik handelt. Für jede Beschallungsanlage wird eine GEMA-Pauschale berechnet.Wurfmaterial
Für das Wurfmaterial gelten folgende Regelungen.- das Mindesthaltbarkeitsdatum darf nicht überschritten sein.
- Medikamente oder Medikamenten ähnliche Verpackungen sind nicht zulässig.
- harte und gefährliche Gegenstände sind nicht zulässig.
- Wurfmaterial in kleinen Einheiten schmeißen.
Alkohol
Vor und während des Karnevalsumzuges sollte der Alkohol-Konsum auf ein Minimum reduziert werden. Stark alkoholisierte Teilnehmer werden vom Karnevalsumzug ausgeschlossen, dies kann auch während der Veranstaltung geschehen. Die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche wird strikt untersagt (Jugendschutzgesetz). Haftungsansprüche von Dritten aus Schäden, die im Bezug auf die Verteilung von Alkohol und Drogen entstehen, entbinden den Veranstalter von jeglicher Verantwortung.Werbung
Während des Karnevalsumzuges gilt ein striktes Werbungsverbot. Mit Werbung versehende Kraftfahrzeuge, Anhänger oder Handwagen müssen so überklebt oder abgedeckt werden, dass keine Werbung mehr zu sehen ist. Mit Werbung bedrucktes Wurfmaterial ist in geringen Mengen von dieser Regelung ausgenommen.Sonstiges
Die Verwendung von pyrotechnischen Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt neben dem Ausschluss des Teilnehmers eine Anzeige. Aktivitäten, die die Fortbewegung des Umzuges beeinträchtigen oder sogar aufhalten, sind nicht gestattet. Es ist darauf zu achten, dass man zügig mitzieht, um größere Löcher im Karnevalsumzug zu vermeiden.Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für jegliche Sach- und Vermögensschäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen. Bei Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben der Teilnehmer haftet der Veranstalter nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).Ansprechpartner
Fragen und Anmeldungen sind zu richten an :
Christoph Gildges
Kirchenfeld 40
47918 Tönisvorst
Tel.: 02151-799517
Mobil : 0151-20701381
Email : tkk-zugleitung[@]t-online.de
Allgemeines
Den Anweisungen vom Veranstalter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Vor dem Karnevalsumzug werden stichprobenartige Kontrollen, zusammen mit Ordnungsamt und Polizei, der Kraftfahrzeuge mit und ohne Anhänger durchgeführt. Bei Sicherheitsmängeln wird die Teilnahme kurzfristig untersagt.
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Anschrift:
Tönisvorster Karnevals Komitee e.V.
Birgit Haus
Kolpingstr. 10
47918 Tönisvorst
EMail : tkk-ev[@]web.de
Termine:
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